1. Allgemeines

1.1 Die Grundbedingungen des PROFO360-Fotoservice regeln die Bedingungen des Dienstleistungsmodells, in dessen Rahmen der Kunde seine Produkte zur Aufnahme an PROFO360 liefert, PROFO360 diese für den Kunden aufnimmt und sodann nach Wunsch dem Kunden zurücksendet (im Folgenden ‚PROFO360-Service‘ genannt).

1.2 Mit Aufgabe seiner Bestellung erklärt sich der Besteller mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Jede abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform.

2. Allgemeine Grundbedingungen

2.1 Widerrufsrecht, Ausfallhonorar  

(1) Ein Rücktritt von bereits verbindlich bestätigten Buchungen ist nicht möglich. Sollte dennoch Abstand von einer bereits als verbindlich bestätigten Buchung genommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der PROFO360 zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere im Fall des Bruchs der Geheimhaltung oder einer Überschreitung der Nutzungsberechtigung vor.

(3) Im Falle einer Kündigung bleiben weitergehende Ansprüche der Parteien unberührt.

2.2 Bildrechte  

(1) PROFO360 räumt dem Kunden für alle im Rahmen dieses Auftrags übergebenen Bilder ein örtlich und zeitlich unbegrenztes, einfaches Nutzungsrecht für alle Print- und Onlinemedien ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Lizenz ohne vorherige Rücksprache mit PROFO360 und eventuelle Entrichtung einer angemessenen Schutzgebühr weiter zu veräußern.

(2) Sollte der Kunde es versäumen, PROFO360 von der Weitergabe von Bildern zu informieren, verpflichtet er sich zur nachträglichen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 2,50€ pro weitergegebenem individuellen Bild, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 180.-€ je Fall.  

(3) Die Darstellung der Fotos auf Webseiten erfolgt über eine Javascript-Software („Player“). PROFO360 räumt dem Kunden das Recht ein, einen Player auf einer Webseite zu installieren und zur Darstellung der mit der Fotobox gemachten Aufnahmen zu nutzen (ProFo360 empfiehlt den Player „Magic Toolbox“ www.magictoolbox.com). Die Installation und Konfiguration des Players übernimmt in allen Fällen der Kunde selbst. Weitere Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Weitergabe, Bearbeitung, Übersetzung und Verbreitung werden nicht eingeräumt.

(4) PROFO360 ist berechtigt, den Kunden als Kunden von PROFO360 zu nennen und dessen Logo in Marketingunterlagen zu verwenden, sowie auf dessen Zustimmung hin, fotografierte Objekte als Beispiele veröffentlichen und nennen zu dürfen.

2.3 Gewährleistung

(1) Aufgenommene Bilder stehen dem Kunden für eine Dauer von mindestens zwei Monaten ab Aufnahmezeitpunkt zum Download über den bereitgestellte Zugang zur Verfügung.

3. Grundbedingungen des PROFO360-Service

3.1 Leistungsbeschreibung

(1) Alle Fotos werden mit einer exklusiven patentierten Technologie von Fast Forward Images transparent freigestellt (PNG-Datei-Format).

(2) Im Rahmen des 360°-Service werden Produkte in Rotationsschritten von 10° rundum hochauflösend aufgenommen. Ergebnis sind 36 Einzelbilder, die individuell einsatzfähig sind oder online mittels einer geeigneten Software interaktiv wiedergegeben werden können.

(3) Die Bildersets werden vom jeweiligen Artikel im angelieferten Zustand aufgenommen. Umverpackungen und Zubehör werden – so nicht ausdrücklich im Einzelfall anders gewünscht – nicht berücksichtigt.

(4) Sofern keine Stylingwünsche übermittelt und besprochen wurden, übernimmt der Fotograf das Styling der Artikel.

(5) PROFO360 wird in Einzelfällen Aufsteller und ähnliche Hilfsmittel einsetzen, um eine optimale Produktpräsentation sicherzustellen. Es liegt im Ermessen des verantwortlichen Fotografen, das passende Material auszuwählen. Manchmal ist es nicht zu vermeiden, dass Teile des Aufstellermaterials auf einzelnen Bildern sichtbar sind; falls der Kunde dies nicht wünscht, kann dieser Umstand dazu führen, dass eine manuelle Retusche der Bilder notwendig ist. Es steht dem Kunden frei, einen Dienstleister mit der gewünschten Retusche zu beauftragen; die Kosten hierfür trägt der Kunde.

3.2 Der Vertragsabschluss des PROFO-Service ergibt sich aus entweder?

a) der Unterzeichnung eines individuell erstellten Angebots, welches den hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt,

b) der Vereinbarung eines festen Shooting-Termins, oder

c) aus der Zusendung von Waren.

3.3 Im Falle einer berechtigten Mängelanzeige

hat PROFO360 das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Entscheidet sich PROFO360 für eine Nachbesserung, wird PROFO360 binnen eines Werktages nach Mängelanzeige eine Analyse der Mängel vornehmen und binnen 2 Werktagen nach Mängelanzeige mit der Fehlerbehebung beginnen.

3.4 Zahlungskonditionen

(1) Zahlungspflichtig abgerechnet werden nur solche Bildersets, die vom Kunden freigegeben werden. Die Freigabe gilt als erteilt, wenn ein Bilderset vom Kunden im FTP-Verzeichnis als Freigegeben gekennzeichnet wird. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass Freigaben nur von hierzu berechtigtem Personal erteilt werden. Unreklamierte Bildersets gelten 10 Werktage nach Übergabe an den Kunden als freigegeben und werden somit zahlungspflichtig.

(2) Sollte der Kunde innerhalb eines einzelnen Jahrs der Vertragslaufzeit nicht alle vereinbarten Bildersets abrufen, können die restlichen Bildersets innerhalb von bis zu drei Monaten im Folgejahr aufgenommen und abgerufen werden. Nach Ablauf der Kulanzfrist ist der Kunde verpflichtet, nicht abgerufene Bildersets vollumfänglich zu bezahlen; eine Verrechnung ist nicht möglich.

(3) Bei Terminaufträgen, die vom Kunden kurzfristig abgesagt werden, werden folgende Aufwandsentschädigungen fällig:

a. Bei Absage bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Shooting-Termin sind 30% der Auftragssumme zu zahlen.

b. Bei Absage bis spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Shooting-Termin sind 50% der Auftragssumme zu zahlen.

c. Bei Absage weniger als 2 Werktage vor dem vereinbarten Shooting-Termin sind 100% der Auftragssumme zu zahlen.

3.5 Zahlungsweise

1. Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen rein Netto zu begleichen.

2. Bei Aufträgen die über Monate verteilt abgearbeitet werden, erfolgt am Ende jeden Monats eine Rechnung über bereits fotografierten und freigegeben Arbeiten.

3.6 Logistik

(1) Anlieferung / Rücksendung

a) Es wird ein gemeinsamer Zeitplan für die Logistik aufgestellt.

b) Der Kunde stellt eine lieferfähige Verpackung der Objekte sicher. PROFO360 wird die gleiche Verpackung zum Rückversand verwenden.

c) Das Transportrisiko und die Kosten des Hin- und Rücktransports trägt der Kunde. Falls gewünscht, kann PROFO360 den Rückversand der Objekte organisieren; das Porto wird PROFO360 dem Kunden nach angemessener Frist in Rechnung stellen.

(2) Zuordnung

a) Die Artikel werden durch den Kunden an der Außenseite der Verpackung eindeutig und maschinenlesbar gekennzeichnet, z.B. über eine eindeutige Nummer (ID), dargestellt durch einen Strichcode. Andere Formen der Kennzeichnung sind nach Absprache möglich.

b) Der Kunde übergibt PROFO360 bei Ankündigung einer Lieferung, spätestens mit Abgang der Ware beim Kunden, einen digitalen Lieferschein (z.B. in den Formaten csv, xml oder xls) mit Bezeichnung und ID jedes Produktes, ggf. mit besonderen Wünschen für das Styling. Er wird keine nicht vorher angekündigten Produkte an PROFO360 senden oder angekündigte Produkte ohne Nachricht zurückbehalten.

(3) Sicherheit: PROFO360 verpflichtet sich, die anvertraute Ware angemessen gegen Beschädigung und Diebstahl zu sichern und eine Versicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden deckt.

(4) Sobald alle Bildersets freigegeben sind – spätestens also 10 Werktage (siehe §3.3(1)) nach Abschluss des Shootings – werden die Waren dem Kunden zurückgesendet. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren bei Eingang umgehend auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen und eventuelle Mängel umgehend anzuzeigen.

3.7 Bildübergabe

a) Die Bilddateien werden nach der internen Qualitätskontrolle zunächst auf die Server von PROFO360 hochgeladen. PROFO360 stellt dem Kunden einen Zugang über ein Portal zur Verfügung.

b) Bilder- und Ordnernamen können zusätzlich zur kundenspezifischen ID eine PROFO360-interne Identifikationsnummer besitzen, um eine eindeutige Zuordnung in der PROFO360-Datenbank zu ermöglichen.

c) Der Kunde wird sich umgehend von der Qualität der zur Verfügung gestellten Bilder überzeugen und die Bildersets zeitnah freigeben (über Button „Approve“) oder reklamieren. Reklamierte Fotos werden kostenfrei ein weiteres Mal aufgenommen. Nicht reklamierte Fotos gelten automatisch nach 10 Werktagen ab Verfügbarkeit für den Kunden als freigegeben, insofern Sie nicht reklamiert wurden und werden somit abrechnungspflichtig.

d) Freigegebene Bildersets stehen dem Kunden mindestens zwei Monate nach Freigabe im Kunden-Portal zum Download Verfügung.

e) Vorab nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden zu einem Stundensatz in Höhe von 70€ abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minutentakt.

4. Vertraulichkeitserklärung

4.1 Die Parteien werden alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Zusammenarbeit über die jeweils andere Partei erhalten, vertraulich behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich machen.

4.2 Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen im Zusammenhang der Zusammenarbeit bedürfen der vorherigen Zustimmung der anderen Partei. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit eine Partei aufgrund gesetzlicher oder börsenrechtlicher Bestimmungen oder einer vollziehbaren Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde zur Offenlegung verpflichtet ist. Die betroffene Partei wird jedoch auch in einem solchen Fall – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und soweit den Umständen nach möglich – den anderen Vertragspartner im Voraus informieren und den Inhalt der Erklärung mit diesem abstimmen. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung endet 4 Jahre nach Beendigung dieses Vertrages.

4.3 Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 nach sich. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

5. Datenschutz

5.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. PROFO360 verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

6.2 Wenn PROFO360 zu irgendeinem Zeitpunkt versäumt, auf einer strikten Erfüllung der sich aus diesen Bedingungen ergebenden Verpflichtungen des Kunden zu bestehen, oder wenn PROFO360  versäumt, ein Recht auszuüben oder ein Rechtsmittel zu nutzen, zu dem PROFO360 aufgrund dieser Bedingungen berechtigt ist, bedeutet das keinen Verzicht auf diese Rechte oder Rechtsmittel und befreit das den Kunden nicht von der Erfüllung dieser Pflichten.

6.3 Ein Verzicht von PROFO360  auf Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Versäumnis bedeutet keinen Verzicht auf Maßnahmen bei einem folgenden Versäumnis.

6.4 Ein Verzicht von PROFO360 auf eine Bestimmung oder Bedingung in diesen Bedingungen ist nicht wirksam, außer wenn dieser ausdrücklich als solcher erklärt und dem Kunden schriftlich mitgeteilt wurde.

6.5 Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen (Rechts-)Behörde, gleich in welchem Maße, für ungültig, gesetzwidrig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, wird diese Bestimmung oder Bedingung in diesem Maße von den übrigen Bedingungen und Bestimmungen getrennt, die weiterhin, soweit es das Gesetz erlaubt, im größtmöglichen Umfang wirksam sein werden.

6.6 PROFO360 und der Kunde erkennen beide an, dass sich keiner von beiden beim Eingehen dieser Bedingungen auf eine Erklärung, Zusage oder ein Versprechen seitens der anderen Partei oder auf etwas, das in den Verhandlungen zwischen den Parteien vor dem Eingehen dieser Bedingungen gesagt oder geschrieben wurde, implizit enthalten war, berufen hat, außer wie ausdrücklich in diesen Bedingungen angegeben.

6.7 Weder PROFO360 noch der Kunde können einer fälschlichen Aussage von vor dem Datum, an dem PROFO360 und der Kunde diesen Vertrag eingehen, ob mündlich oder schriftlich, Rechten entlehnen (es sei denn, dass diese falsche Aussage in betrügerischer Absicht gemacht wurde), und das einzige Rechtsmittel der anderen Partei ist das infolge einer Vertragsverletzung wie in diesen Bedingungen vorgesehen.

6.8 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Balingen. Das Recht von PROFO360, Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes an einem anderen Gerichtsstand zu beantragen, bleibt jedoch unberührt.